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   BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62   

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BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62 (https://dejure.org/1963,785)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1963 - IV C 174.62 (https://dejure.org/1963,785)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1963 - IV C 174.62 (https://dejure.org/1963,785)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1963, 327
  • DVBl 1963, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.01.1962 - IV C 383.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Hiernach ist zunächst davon auszugehen, daß Minderung des Hausrats durch Notverkäufe ein lastenausgleichsrechtlich erheblicher Schaden ist (Urteil IV C 383.59 vom 12. Januar 1962, BVerwGE 13, 280 [282/283]).

    Der Erlös ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 280 [285]) aber insoweit nicht als erhalten gebliebener Hausratteil zu behandeln, als er zur Durchführung der Übersiedlung verwendet wurde (die dort vorgesehene Ausnahme - spätere Erstattung der Übersiedlungskosten aus öffentlichen Mitteln - scheidet hier aus).

  • BVerwG, 10.07.1958 - IV C 107.58
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    (so für Anspruch auf Kriegsschadenrente wegen Sparerschadens: Beschluß IV C 107.58 vom 10. Juli 1958 - ZLA 1958, 378 -).

    Diese Vorschrift hindert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. der vorerwähnte Beschluß IV C 107.58) aber nicht, daß in Lastenausgleichsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht abgegebene eidesstattliche Erklärungen als Mittel der.

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Ob ein Verfahrensbeteiligter im Verwaltungsstreitverfahren tätig wird, was - außer beim Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (BVerwGE 12, 119) - vor dem Bundesverwaltungsgericht rechtswirksam nur durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule geschehen kann (§ 67 Abs. 1 VwGO), steht völlig bei ihm.
  • BVerwG, 30.08.1962 - III C 67.61

    Anspruch auf Ausgleichsleistung für den von ihrem Ehemann beim Erwerb des

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Daß verfassungsrechtliche Bedenken, hergeleitet aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, gegen die lapidare Ermächtigungsformel in § 11 a Abs. 1 Satz 2 FG = § 359 Abs. 1 Satz 2 LAG "Das Nähere wird durch Rechtsverordnung bestimmt", wie sie im Beschluß des Senats BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 vom 5. Februar 1960 anklingen, nicht durchzugreifen brauchen, ist im Urteil BVerwG III C 67.61 vom 30. August 1962 noch kürzlich ausgesprochen.
  • BVerwG, 07.03.1957 - III C 238.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Die die Wirksamkeit eines Anerkenntnisses im Verwaltungsstreitverfahren leugnende Entscheidung III C 238.55 vom 7. März 1957 ist, obwohl sie auf allgemeine Erwägungen (Unterschied zwischen bürgerlichem Rechtsstreit und Verwaltungsstreitverfahren) gestützt ist, als zur Militärregierungsverordnung Nr. 165 ergangen jetzt für die Verwaltungsgerichtsordnung, die, wie gesagt, in § 156 durch eine besondere Kostenvorschrift von der Erheblichkeit eines Anerkenntnisses ausgeht, nicht mehr maßgeblich.
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 87.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Spricht eine Vorschrift von "Nachweis oder Glaubhaftmachung", so darf weder die Ausgleichsbehörde noch das Verwaltungsgericht im Einzelfall aus besonderen Gründen (etwa: Wechseln der Angaben) auf (vollem) Beweis bestehen, also Glaubhaftmachung als zu schwach ausschalten (Urteil BVerwG IV C 87.57 vom 26. September 1958 [RLA 1958, 362 = IFLA 1959, 92]).
  • BVerwG, 29.08.1962 - IV B 171.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Nachdem der Senat auf Beschwerde der Klägerin eine Revision zugelassen hatte (Beschluß IV B 171.61 vom 29. August 1962), hat die Klägerin Revision eingelegt.
  • BVerwG, 26.08.1959 - VIII C 12.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Zum BWGöD ist ferner folgende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (VIII C 12.59 vom 26. August 1959, NJW/RZW 1960, 44 = MDR 1960, 77 = DÖV 1960, 27 - DVBl. 1960, 296 [nur Leitsatz]) ergangen: "Im Verfahren nach dem Bundeswiedergutmachungsgesetz ist zwar § 176 Abs. 2 BEG weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar; fehlen dem Geschädigten jedoch ohne sein Verschulden früher vorhandene Beweismittel, so ist ihm eine Beweiserleichterung allgemein dahin zu gewähren, daß zum Beweise für die Richtigkeit seiner Behauptungen statt einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eine überwiegende Wahrscheinlichkeit als ausreichend anzusehen ist.".
  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 79.58
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Wie dort weiter gesagt und ferner in den Urteilen IV C 79.58 und IV C 295.58, beide vom 12. Juni 1959, ausgesprochen ist, sind im Haushalt benutzte Luxusgegenstände hierbei mit dem gemeinen Wert von Gebrauchsgegenständen anzusetzen.
  • BVerwG, 05.02.1960 - IV B 267.59
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1963 - IV C 174.62
    Daß verfassungsrechtliche Bedenken, hergeleitet aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, gegen die lapidare Ermächtigungsformel in § 11 a Abs. 1 Satz 2 FG = § 359 Abs. 1 Satz 2 LAG "Das Nähere wird durch Rechtsverordnung bestimmt", wie sie im Beschluß des Senats BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 vom 5. Februar 1960 anklingen, nicht durchzugreifen brauchen, ist im Urteil BVerwG III C 67.61 vom 30. August 1962 noch kürzlich ausgesprochen.
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 A 20.95

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß - § 307 ZPO ist über § 173 VwGO

    Grundsätzliche Unterschiede der beiden Verfahrensarten schließen dies nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG 4 C 174.62 - WM 1963, 327; OVG Hamburg, Urteil vom 26. August 1976, NJW 1977, 214; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 1990, NJW 1991, 859; a.A. für die Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1981 - BVerwG 3 C 6.80 - BVerwGE 62, 18).
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Insoweit ist dann entsprechend § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO der Beschwerdebeschluß Gegenstand der Anfechtungsklage (vgl. für den Fall, daß auf Beschwerde des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds der einen Antragsteller begünstigende Verwaltungsakt aufgehoben wird, das Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG IV C 174.62 - [Buchholz 310 § 78 VwGO Nr. 3]).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1990 - 5 S 2776/89

    Zur Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Verwaltungsrechtsstreit und zur

    Da die besonderen Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsprozeßrechts -- wie dargelegt -- nicht entgegenstehen, ist die Vorschrift des § 307 ZPO aber entsprechend anwendbar (ebenso OVG Hamburg, Urt. v. 26.8.1976 -- OVG Bf II 43/75 -- NJW 1977, 214; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 107 Rdnr. 5 unter Verweis auf BVerwG Urt. v. 18.1.1963 -- IV C 174/62 --; Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Aufl. 1987, § 43 I, S. 248 f.; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 86 Rdnr. 5).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 211.61

    Rechtsmittel

    Der Senat hat aber am 18. Januar 1963 in BVerwG IV C 174.62 entschieden, daß die Körperschaft, der der Beschwerdeausschuß angehört, dann der richtige Beklagte sei, wenn das Ausgleichsamt dem Antragsteller etwas zugesprochen, auf die Beschwerde des VIA der Beschwerdeausschuß diesen begünstigenden Verwaltungsakt aber wieder aufgehoben habe und nun der Antragsteller seinen Anspruch im Klagewege weiterverfolge.
  • BVerwG, 18.03.1964 - IV C 154.62

    Rechtsmittel

    Mag auch im Verwaltungsstreitverfahren, soweit der Verfügungsgrundsatz (Dispositionsmaxime) Platz greift, ein Anerkenntnis des Anspruchs mit der Folge, daß auf Antrag ohne Sachprüfung ein Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO) zu erlassen ist, möglich sein (Urteil BVerwG IV C 174.62, RLA 1963, 237 = DVBl. 1963, 248), so stellt doch, selbst wenn man dazu nicht ein Anerkenntnis der Verklagten Ausgleichsbehörde verlangt, sondern eines des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds genügen lassen wollte, dessen hier abgegebene Erklärung kein Anerkenntnis des Anspruchs dar, sondern nur ein - nicht verwirklichtes - Inaussichtstellen gänzlicher Klaglosstellung.
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 139.65

    Rechtsmittel

    Daß Notverkauf von Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen als Entziehung anzusehen ist, hat bereits der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG IV C 174.62 - (RzW 1963, 429 = RLA 1963, 237) ausgesprochen.
  • BVerwG, 04.08.1975 - 4 C 18.75

    Annahme einer beiderseitigen Erledigungserklärung in Bezug auf die Hauptsache -

    Das Berufungsgericht war auch nicht - wie es gemeint hat - auf Grund dieser Ankündigung und des Anerkenntnisses des Beklagten einer kontradiktorischen Entscheidung enthoben; es hätte nämlich nicht ohne weiteres - über den Kopf der Beigeladenen zu 1) hinweg - nach dem Klageantrag erkennen können: Wenn auch die Wirksamkeit eines Anerkenntnisses im Verwaltungsprozeß nicht generell in Zweifel gezogen werden kann (Urteil des Senats vom 18. Januar 1963 - BVerwG IV C 174.62 - Wertpapiermitteilungen 1963, 327), so bestehen doch erhebliche Bedenken, bei einer Nachbarklage - ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen des beigeladenen Bauherrn - allein auf Grund eines Anerkenntnisses der beklagten Baugenehmigungsbehörde nach dem Klageantrag zu erkennen; anderenfalls würde nämlich der Rechtsschutz des beigeladenen Bauherrn erheblich verkürzt werden.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1962 - III C 76.60   

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https://dejure.org/1962,2227
BVerwG, 16.08.1962 - III C 76.60 (https://dejure.org/1962,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1962 - III C 76.60 (https://dejure.org/1962,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1962 - III C 76.60 (https://dejure.org/1962,2227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer gewährten Rente auf eine bewilligte Kriegsschadensrente - Erstattungspflicht einer zuviel erhaltenen Kriegsschadensrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 A 20.95

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß - § 307 ZPO ist über § 173 VwGO

    Grundsätzliche Unterschiede der beiden Verfahrensarten schließen dies nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG 4 C 174.62 - WM 1963, 327; OVG Hamburg, Urteil vom 26. August 1976, NJW 1977, 214; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 1990, NJW 1991, 859; a.A. für die Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1981 - BVerwG 3 C 6.80 - BVerwGE 62, 18).
  • BVerwG, 07.02.1974 - V C 100.72

    Herabsetzung einer Unterhaltshilfe wegen eines erhöhten Arbeitseinkommens des

    Gleichwohl können Leistungen, wie die Rente nach § 31 BEG, die aus einer bestimmten Ursache, nicht aber zur Verwendung nur für einen bestimmten Zweck gewährt werden, nicht als zweckgebundene Sonderleistungen angesehen werden (Urteil vom 16. August 1962 - BVerwG III C 76.60 - [JFLA 1963, 107 = RzW 1963, 429 = Buchholz 427.3 § 267 Nr. 54]).
  • VG Lüneburg, 09.08.2007 - 1 A 114/07

    Anerkenntnis; Anerkenntnisurteil; Auslegung; Prozesserklärung; Streitgegenstand;

    Grundsätzliche Unterschiede der beiden Verfahrensarten schließen dies nicht aus (vgl. BVerwG, RzW 1963, 429 = WM 1963, 327 ; OVG Hamburg, NJW 1977, 214 ; VGH Mannheim, NJW 1991, 859 ; a.A. für die Anfechtungsklage BVerwGE 62, 18 ).
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 139.65

    Rechtsmittel

    Daß Notverkauf von Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen als Entziehung anzusehen ist, hat bereits der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG IV C 174.62 - (RzW 1963, 429 = RLA 1963, 237) ausgesprochen.
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